Aktuell

Neue Trinkwasserverordnung seit 01.11.2011 in Kraft

Mittwoch, 9. November 2011

Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung überprüfen lassen

Seit 01.11.2011 sind Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu jährlichen Legionellentests verpflichtet, wenn in ihren Häusern Trinkwasser zentral erwärmt wird. Derartige Anlagen müssen umgehend den zuständigen Gesundheitsämtern gemeldet werden. Darauf weist Haus & Grund Bayern hin. Die Untersuchung kostet bei einem Haus mit acht Wohnungen voraussichtlich etwa 200 Euro pro Jahr. Als Teil der Betriebskosten könnten diese Aufwendungen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden.

Von den jährlichen Legionellentests sind Eigentümer folgender zentraler Trinkwasseranlagen betroffen: wenn das Speichervolumen mindestens 400 Liter beträgt oder das Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle mindestens 3 Liter aufweist. Die Wasserproben dürfen nur von zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen auf Legionellen untersucht werden.
Entsprechende Laborlisten stellen die Landesgesundheitsministerien bzw. –ämter bereit. Nach Abschluss der Untersuchung müssen die Vermieter die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Die Originale der Prüfberichte muss der Eigentümer zehn Jahre aufbewahren.

Wie Haus & Grund Bayern weiter berichtet, sind Vermieter auch verpflichtet, die Existenz vorhandener zentraler Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Inbetriebnahme einer solchen Anlage sollte dem Amt ebenso angezeigt werden wie bauliche oder betriebstechnische Änderungen, Stilllegungen und Eigentümerwechsel. Zahlreiche Gesundheitsämter bieten entsprechende Formulare im Internet an. Erfolgt die Anzeige nicht richtig,nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Haus & Grund Schwabach
Königstraße 1/l
91126 Schwabach

Telefon (09122) 1 47 01
Telefax (09122) 93 89 64

E-Mail: info@remove-this.haus-und-grund-schwabach.de

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

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