Neues aus
Recht und Wirtschaft

Hausgeldschulden als Nachlasserbenschulden

Freitag, 27. Januar 2012

Gehört eine Eigentumswohnung zu dem Nachlass, weil sie der Testamentsvollstrecker für den Erben mit Nachlassmitteln erworben hat, sind die Hausgeldschulden, die während der Dauer der Testamentsvollstreckung fällig werden, Nachlassverbindlichkeiten.

BGH, Urteil v. 4.11.2011, Az.: V ZR 82/11

Hebeanlage einer Doppelstockgarage als Sondereigentum

Freitag, 27. Januar 2012

Das an einer Doppelstockgarage gebildete Sondereigentum erstreckt sich auf die dazugehörige Hebeanlage, wenn durch diese keine weitere Garageneinheit betrieben wird.
BGH, Urteil v. 21.10.2011, Az.: V ZR 75/11

Stimmrechtsverbot vor Beschlussfassung über Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegen einen Wohnungseigentümerr

Freitag, 27. Januar 2012

Von dem Stimmrechtsverbot nach § 25 Abs. 5 alt. 2 WEG werden nur Abstimmungen über Beschlussgegenstände erfasst, die verfahrensrechtliche Maßnahmen betreffen, worunter insbesondere Beschlüsse über die Einleitung des Rechtsstreits, die Art und Weise der Prozessführung oder die Frage der verfahrensrechtlichen Beendigung fallen; dass einer Beschlussfassung Auswirkungen auf den Rechtsstreit der materiell-rechtlichen Hinsicht hatte oder haben kann, genügt nicht.

BGH Urteil v. 14.10.2011, Az.: V ZR 56/11

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Digital-TV

Am 30.04.2012 ist Schluss mit dem analogen Satellitenfern- sehen. Weiter... 

Haus & Grund: Viele Hauseigentümer nicht betroffen.

Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke bis 31. Dezember 2011. Weiter...

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

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