Neuregelung der verbilligten Vermietung: Vermieter sollten Miethöhen überprüfen
Dienstag, 29. November 2011
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz werden zum Jahreswechsel unter anderem die Regelungen zur verbilligten Vermietung von Wohnungen neu geregelt. Ab dem 1. Januar 2012 entfällt dabei für nicht wenige Vermieter die bislang gegenüber dem Finanzamt vorzunehmende aufwendige Totalüberschussprognose. Dies kann zu einer Vereinfachung führen. Andererseits müssen diejenigen Vermieter, die von ihren Mietern weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete verlangen, künftig damit rechnen, dass das Finanzamt die im Zusammenhang mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung stehenden Werbungskosten (z. B. Abschreibungen, Zinskosten oder Verwaltungsausgaben) nur noch anteilig anerkennt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Mietern um Angehörige oder fremde Dritte handelt.
Verbesserter Schutz von Kreditnehmern - Risikobegrenzungsgesetz in Kraft
Montag, 22. September 2008
In der vergangenen Woche hat das Risikobegrenzungsgesetz Eingang in das Bundesgesetzblatt gefunden. Damit profitieren Kreditnehmer seit dem 19. August 2008 von einem verbesserten Schutz vor Kreditverkäufen.
Mit dem Risikobegrenzungsgesetz sind zahlreiche Rechtsänderungen in Kraft getreten, die Immobilienfinanzierer vor dem Verkauf ihrer Darlehen schützen sollen. Eigentlich sollte das Gesetz erst nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundesrat beraten werden, ist aufgrund besonderer Dringlichkeit aber bereits Anfang Juli verabschiedet worden. Immobilienfinanzierer, die ab dem 19. August einen Kredit abschließen, müssen nun beispielsweise von den Banken ausdrücklich auf die Möglichkeiten eines Kreditverkaufs hingewiesen werden. Außerdem bedarf die Einwilligung in einen eventuellen Kredit- oder Forderungsverkauf der Bank an Dritte jetzt grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung des Bankkunden. „Versteckte" AGB-Klauseln über einen Kreditverkauf an unbekannte Dritte gehören damit der Vergangenheit an. Zudem wurden die Möglichkeiten der Banken, Immobilienkredite von Verbrauchern zu kündigen, eingeschränkt.
Klimapaket I auch vom Bundesrat gebilligt
Donnerstag, 21. August 2008
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4. Juli 2008 die als „Klimapaket I" bezeichneten Gesetzgebungsvorhaben gebilligt. Inhalt des Pakets waren neben der Novelle der Kraft-Wärme-Kopplung insbesondere das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Gesetz zur Öffnung des Messwesens.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Das EEWärmeG schreibt bei Neubauten eine anteilige Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich vor, § 3 EEWärmeG. Neubauten sind Gebäude, die nach dem 31. Dezember 2008 fertig gestellt werden. Eine Ausnahme gilt, wenn vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
Entgegen dem ersten Entwurf des Gesetzes aus dem Umweltministerium bleibt der Gebäudebestand von einer Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien verschont. Damit wurde die von der Wohnungswirtschaft durchgesetzte Nachbesserung jetzt auch vom Bundesrat gebilligt. Allerdings können die Bundesländer über eine sogenannte Öffnungsklausel (§ 3 Abs. 2 EEWärmeG) den Eigentümern von Bestandsgebäuden die Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtend vorschreiben.
Gesetz zur Öffnung des Messwesens
Das Gesetz zur Öffnung des Messwesens soll zu mehr Transparenz, mehr Wettbewerb und damit zu einer Senkung der Einzelkosten für Messung und Betrieb der Zähler führen. Das Modell verursacht aus Sicht der Wohnungswirtschaft jedoch zusätzliche Kosten, etwa durch die Übermittlung von Daten oder die Anfahrt für nur einen Nutzer, die eine vermeintliche Ersparnis des Endverbrauchers aufheben.
(ZV)



