Wir über uns

Beratungszeiten

Beratungszeiten in der Geschäftsstelle:

Donnerstag: 17.00 - 19.00 Uhr

Telefonische Terminabsprache wird angeraten. Unangemeldete müssen warten, oder, falls alle Termine bereits vergeben sind, sich für die nächstmögliche Sprechstunde vormerken lassen.

Um einen termingerechten Ablauf des Beratungsabends zu gewährleisten, bitten wir folgendes zu beachten:

  1. Den Donnerstag-Abend haben wir als allgemeinen Beratungsabend eingerichtet. Für jeden Ratsuchenden planen wir ca. 15 Minuten ein.
  2. Wenn Ihnen ein Rechtsstreit droht (Brief vom gegnerischen Anwalt), Fristen ablaufen oder sofortige, gerichtliche Maßnahmen erfolgen müssen, bitten wir, mit unseren Anwälten direkt einen Termin zu vereinbaren. Es entstehen Ihnen keine Kosten für die mündliche Beratung, wenn Sie zuvor bekannt geben, dass Sie als Mitglied des Haus- und Grundbesitzervereins Schwabach kostenfrei beraten werden wollen. Erst nach Auftragserteilung und Tätigwerden des Anwalts entstehen Ihnen die üblichen Gebühren, falls Sie keine gesonderte Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben.
  3. Bereits laufende Fälle besprechen Sie bitte mit dem Anwalt direkt in seiner Kanzlei, da er nur dort Zugriff auf seine Prozessakten hat.

Telefonische Kurzberatung:

Donnerstag: 16.00 - 18.00 Uhr
unter (09122) 1 60 61

In dringenden Fällen:

  • RAe Berger & Schiel
    (09122) 1 60 61
  • RAe Fürbeth & Koll., RA Hofmann
    (09122) 6 93 10
  • StB/RB Jordan
    (09122) 52 17

Bei telefonischen Anfragen ist vorab anzugeben, dass eine kostenfreie Auskunft im Rahmen der Mitgliedschaft im Haus- und Grundbesitzerverein Schwabach gewünscht wird.

Haus & Grund Schwabach
Königstraße 1/l
91126 Schwabach

Telefon (09122) 1 47 01
Telefax (09122) 93 89 64

E-Mail: info@remove-this.haus-und-grund-schwabach.de

Förderung der energetischen Gebäudesanierung gesichert

Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung durch die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) ist bis 2014 gesichert.
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Unkompliziert den richtigen Makler finden

Unsere Checkliste hilft Ihnen bei der Auswahl eines kompetenten Maklers

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Vermieter müssen für die Nutzung privater Fernseh- und Rundfunksender zahlen

Vermieter, die ihren Mietern Programme privater Fernseh- und Hörfunksender zur Verfügung stellen (durch Empfangs- oder Hausverteilanlage), sind gesetzlich verpflichtet, dafür ein Lizenzentgelt zu entrichten. Das gleiche gilt für Wohnungs-eigentümergemeinschaften, die das gemeinschaftlich empfangene Signal in die einzelnen Wohnungen weitersenden. Durch die Vereinbarung des Zentralverbandes mit der VG Media gilt dies für unsere Mitglieder ab 10 Wohneinheiten.

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VG Media Flyer+Anmeldeformular

Fragen und Antworten